FAQ für Pflegeeltern in NWM

Hier sammeln wir wichtige Infos für Pflege- und Adoptiveltern. Da die Gestaltung der Pflegefamilien-Arbeit dem jeweiligen Jugendamt obliegt, sind hier im Landkreis manche Dinge anders geregelt als in den benachbarten Amtsbereichen. Es lohnt sich also, in den Erfahrungen der hiesigen Pflegeeltern zu lesen…

Jeder kann diese Sammlung gern ergänzen, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns.

ABC für Pflegeeltern – Gewusst, wie und wo!

Verliert ein Kind seine Eltern oder verlieren die leiblichen Eltern das Sorgerecht für ihr Kind, tritt ein Amtsvormund an Stelle der Eltern. Er ist der juristische Vertreter des Kindes und entscheidet über alle Dinge, die eine Unterschrift benötigen (Gesundheitssorge, Krankenhaus, Kindergarten, Schule, Zeugnisse usw.). Per Gesetz hat der Vormund die Pflicht, monatlich Kontakt zum Kind zu halten, um über alle relevanten Fakten aus dem Leben des Kindes auf dem Laufenden zu sein. Kontakt kann heißen: Telefon, mail, Hausbesuch, ein Gespräch auf dem Schulhof. Im Landkreis NWM ist jeder Amtsvormund selbständig tätig. Er gestaltet seine Arbeit so, wie er es für richtig hält und verantwortet diese vor einem Team des Allgemeinen sozialen Dienst (ASD). Sind Sie unzufrieden mit der Arbeit "Ihres" Vormundes? Sie haben das Recht, seine Tätigkeit einzufordern, ebenso seinen Beitrag im Hilfeplangespräch.
Zur Vorbereitung des Hilfeplangesprächs (HPG) erwartet der Pflegekinderdienst jeweils einen Entwicklungsbericht. Da es schwierig ist einzuschätzen, was in einem solchen Bericht stehen soll, wie man es formuliert usw. findet Ihr hier ein Muster für einen E.Bericht (zur Verfügung gestellt vom JAmt Berlin-Pankow. Danke!). Die Überschriften helfen, die eigenen Gedanken zu sortieren. Link kopieren, in die Leiste oben im browser eingeben, öffnen, fertig. http://www.pflegeelternverein-nwm.de/wp-content/uploads/2020/02/Entwicklungsbericht-Muster.doc
Nehmen Sie ein Baby oder Kleinkind in Ihrer Familie auf, steht Ihnen der gesetzliche Erziehungsurlaub zu. Und tatsächlich ist eine erste intensive gemeinsame Zeit für Eltern und Kind ganz wichtig. Bindung und Vertrauen entstehen, man lernt sich kennen, entwickelt ein Familienleben. Darum sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie beabsichtigen, Pflegeeltern zu werden. Denn wenn nach Anruf Kind kommt, dann geht es auch sofort los! Elterngeld gibt es aber nicht. Der Gesetzgeber sieht das nicht vor. Warum? Diese Frage konnte uns bisher noch kein Ministerium beantworten...
Alkohol in der Schwangerschaft spielt im Leben vieler Pflege- und Adoptivkinder eine große Rolle. Häufig ist über den Verlauf der Schwangerschaft wenig oder nichts bekannt. Mütter verleugnen Alkoholgenuss oder -missbrauch, weil sie sich schämen, weil sie die Schwangerschaft und die Umstände dieser Zeit verdrängen uvm. Die Kinder leiden unter den Folgen: einer Hirnschädigung und/oder diversen Entwicklungsstörungen. Bitte genau zuhören, wenn im Jugendamt Sätze fallen wie: "Also, das war wohl alles sehr schwierig, als die Mutti schwanger war." oder "Da müssen wir mal sehen, wie sich der Kleine entwickelt." Oft gibt es keine oder irreführende Hinweise zur Herkunftsfamilie und den möglichen Beeinträchtigungen des Kindes. Bei Verdacht oder Fragen könnt ihr gern hier im Verein nachfragen, es gibt viele Pflegeeltern mit guten Erfahrungen und Tipps! Das spart euch eine Menge Wege und Kummer... Mehr fachliche Info auch unter http://www.fasd-deutschland.de/
Der Hilfeplan ist die "Bibel" der Hilfe für das Kind. Alles, was wichtig ist, soll hier besprochen und geregelt werden - für alle Beteiligten übersichtlich. Theoretisch gibt es jährlich ein Hilfeplangespräch (HPG), zu dem Eltern, Sozialarbeiter, Pflegekinderdienst und Pflegeeltern eingeladen werden (ab einem gewissen Alter auch das Kind). Gibt es zusätzlich zu diesem HPG zwischendurch Bedarf, etwas zu ändern (bestimmte Fördermaßnahmen, Fahrgelderstattungen, Besuchskontakte und Regelungen o.a.), muss man ein HPG oder eine entspr. Ergänzung einfordern! Alles, was dort verabredet wird, ist bindend für alle, die unterschrieben haben und kann also auch eingefordert werden.
Im Landkreis NWM gibt es aktuell keine Konzepte für Bereitschafts- und Kurzzeitpflege. Säuglinge und Kleinstkinder, die beispielsweise nach einer Inobhutnahme auf eine Klärung ihrer Perspektive warten, werden in einer Wohngruppe (Clearing-Group) stationär betreut. Pflegeeltern, die ein Kurzzeitpflegekind aufnehmen, erhalten nur den normalen Pflegegeldsatz (ohne Kindergeld und Extras).
Auch Kinder haben Anspruch auf einen Pflegegrad. Gehören bspw. regelmäßige medizinische Anwendungen, Medikamente, altersmäßig unangemessene Aufsicht bei Körperpflege und täglichen Verrichtungen, verbale oder körperliche Gewalt zu eurem Familienalltag, lohnt es sich, einen Pflegegrad zu beantragen. Dabei ist nicht eine Diagnose/die Einwilligung von leiblichen Eltern oder Vormund entscheidend. Es geht allein um den ganz praktischen Mehraufwand an alltäglicher Pflege! Antrag (formlos) an die Pflegekasse der entspr. Krankenkasse. Es gibt auch Kassen, die online-Formulare dazu anbieten. Dann erfolgt die Begutachtung und Einstufung. Je nach Pflegegrad hat das Kind Anspruch auf Hilfsmittel, finanzielle Unterstützung für stundenweise Betreuung (Babysitter), Ferienprogramm usw. Unsere Erfahrung: Die Krankenkasse berät da gern und persönlich, wenn man die häusliche Lage schildert. Mehr Tipps unter https://pflege-dschungel.de/
Interesse? So geht´s: Formlose Anmeldung beim Jugendamt. Einladung zum Pflegeelternkurs (Nachfragen!!). Kursteilnahme und Beratung durch das Jugendamt. Hausbesuch (Kinderzimmer muss vorhanden sein). Polizeiliches erweitertes Führungszeugnis. Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt. Lebenslauf mit persönlichen Details. Vermögensverhältnisse offen legen. Besser: Einer der Partner arbeitet nicht Vollzeit. Nach der "Abprüfung" kann es ganz schnell gehen: Nach Anruf Kind.
Der angeleitete Umgang mit Tieren ist gerade für Kinder mit Entwicklungsrückständen, emotionalen und sozialen Defiziten längst anerkannt als therapeutisch wertvoll. Von Pflegeeltern empfohlen: Reiterhof Stove
Mit der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern/die Mutter/der Vater das Sorgerecht für ihr Kind. Werden Kinder in Obhut genommen oder fremd untergebracht, verbleibt das Sorgerecht (und damit alle Unterschriften für Arzt, Schule usw.) bei den Sorgeberechtigten. Pflegeeltern haben keinerlei juristische Rechte in Bezug auf die Pflegekinder und müssen sich alle relevanten Unterschriften einholen. Sie dürfen nicht selbständig entscheiden, welche Kita / welche Schule das Kind besucht. Wird den leiblichen Eltern aus irgendwelchen Gründen das Sorgerecht entzogen (Familiengericht), wird in der Regel ein Amtsvormund eingesetzt, der beim Jugendamt arbeitet. Per Gesetz ist er verpflichtet, das Mündel monatlich zu kontaktieren, um immer auf dem Laufenden über mögliche Anliegen und Situationen zu sein. Es liegt allerdings allein im Ermessen des Amtsvormundes, wie "rege" er ist. Pflegeeltern können auch die Vormundschaft für das Pflegekind beantragen (Einzelvormund). Das erscheint oft sinnvoll, wenn abzusehen ist, dass das Kind in der Pflegefamilie verbleibt. Ein formloser Antrag an das Familiengericht auf Übertragung der Vormundschaft reicht aus, um das Verfahren in Gang zu bringen. Nötige Argumente, Bestätigungen, Gutachten usw. werden dann angefordert. Als Vormund ist man verpflichtet, dem Familiengericht jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Mündels zu schreiben. Man ist der juristische Vertreter des Kindes bis zum 18. Geburtstag.
...ist wichtig und natürlich immer möglich. Das Jugendamt übernimmt die Kosten bzw einen tTeil davon. Bedingungen dafür sind: + Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung an den Pflegekinderdienst. Dieses wird dann in einer Teamsitzung besprochen. Bei Zustimmung geht es dann so weiter: + Supervisoren aus dem Angebot der DGSV auswählen, drei Kostenvoranschläge beim PKD einreichen + Nach Genehmigung durch die wirtschaftliche Hilfe können bis zu drei Termine vereinbart werden. Sollten noch mehr Sitzungen nötig sein, wird ein entspr. Bericht des Supervisors an den PKD erwartet, der diese Notwendigkeit begründet.
Je nach Einzelfall gibt es für Pflegekinder und ihre Herkunftseltern geregelte Umgangskontakte. Das ist verständlich, denn Kinder und Eltern sollen sich auch während einer Fremdunterbringung nicht aus den Augen verlieren. Sind solche Treffen allerdings voller Spannungen und Konflikte, ist es sinnvoll, begleiteten Umgang einzufordern (>Hilfeplan!). Dann ist ein (geschulter!) Sozialpädagoge o.ä. bei den Kontakten dabei und kann nötigenfalls in das Geschehen helfend eingreifen.